Was ist Passar?
Passar ist das neue digitale Warenverkehrssystem des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und löst e-dec für alle Schweizer Zollanmeldungen ab. Passar 1.0 für Ausfuhr und Durchfuhr ist seit dem 1. Januar 2026 obligatorisch. Passar 2.0 für die Einfuhr wird ab dem 2. Quartal 2026 schrittweise eingeführt. Passar 3.0 digitalisiert überwachte Verfahren und verbleibende Papierformulare.
Was Passar ablöst
Vor Passar wickelte das BAZG die Zollanmeldungen über e-dec ab, das getrennte Anwendungen für Ausfuhr und Einfuhr nutzte. Passar führt Ausfuhr, Durchfuhr und Einfuhr auf einer einzigen digitalen Warenverkehrsplattform zusammen.
Anmeldungen werden nicht mehr über die früheren Formulare und Einzelanwendungen erfasst, sondern als strukturierte Nachrichten an das System übermittelt. Diese Nachrichten lassen sich über das Webportal des BAZG oder direkt aus den Systemen eines Unternehmens an eine Programmierschnittstelle (API) senden. Das BAZG stellt für die Anbindung ein Webportal (ePortal) sowie eine Testumgebung bereit. Allgemeine Informationen zum Warenverkehr veröffentlicht die Bundesverwaltung unter bazg.admin.ch.
Zeitplan: Passar 1.0, 2.0, 3.0
Passar wird in drei Ausbaustufen eingeführt, die jeweils einen weiteren Teil des Warenverkehrs abdecken:
- Passar 1.0 umfasst die Ausfuhr und die Durchfuhr und ist seit dem 1. Januar 2026 obligatorisch.
- Passar 2.0 umfasst die Einfuhr und wird ab dem 2. Quartal 2026 schrittweise eingeführt.
- Passar 3.0 wird die überwachten Verfahren sowie die verbleibenden Papierformulare digitalisieren und folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Schweizer Bundesverwaltung ist allgemein unter admin.ch erreichbar; das BAZG ist die für den Warenverkehr zuständige Behörde.
Anmeldetypen in Passar
In Passar werden die Anmeldungen je nach Verfahren als unterschiedliche Nachrichtentypen übermittelt. Auf eine eingereichte Anmeldung folgt jeweils eine entsprechende Antwort des Systems:
- Ausfuhr: PAEDS (eingereichte Ausfuhranmeldung) führt zur PAEAD, der Veranlagungsverfügung Ausfuhr.
- Einfuhr: PAIDS (eingereichte Einfuhranmeldung) führt zur PAIAD, die Abgaben und Mehrwertsteuer ausweist.
- Durchfuhr: PATDS, begleitet von den Dokumenten TSAD und PADTS, und über vier Szenarien abgebildet.
- Digitaler EUR.1: der EUR.1-Ursprungsnachweis (Präferenzursprung) für den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU.
Wie Zolli auf Passar anmeldet
Zolli erstellt diese Anmeldungen und übermittelt sie autonom direkt aus den operativen Daten eines Unternehmens — aus ERP-, WMS-, OMS- und TMS-Systemen. Aus den dort bereits vorhandenen Auftrags- und Warendaten werden die jeweils passenden Passar-Nachrichten erzeugt und an das System gesendet.
Vor der Umstellung bietet Zolli einen kostenlosen Parallelbetrieb (Parallel-Run-Pilot) an: Der produktive Betrieb läuft weiterhin über ePortal.admin.ch, während Zolli dieselben Anmeldungen parallel in der Testumgebung ePortal-a.admin.ch einreicht. So lassen sich die Ergebnisse vergleichen, bevor produktiv umgestellt wird. Weitere Antworten zu Ablauf und Anbindung finden sich in den häufigen Fragen.